Schluss mit Papierkram! Online-Antrag zur Schülerbeförderung (Barnim)

Quelle: Landkreis Barnim

Ab dem 1. Juni können Sie Anträge auf Schülerbeförderung ganz einfach und bequem online stellen - rund um die Uhr, ohne Wartezeiten.
Nutzen Sie den neuen Service und erledigen Sie Ihre Anliegen schnell und unkompliziert von zu Hause aus. So sparen Sie Zeit und Aufwand - und tragen gleichzeitig zu einer modernen, digitalen Verwaltung bei.

Über das neue Antragsportal unter www.schuelerbefoerderung.barnim.de können Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte ein Benutzerkonto anlegen und den Antrag vollständig digital ausfüllen. Neben dem Hochladen eines Passfotos kann auch die erforderliche Schulbestätigung direkt über das Portal auf digitalem Weg angefordert werden. Ein benutzerfreundlicher Antragsassistent führt Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess.

Wichtig: Der Landkreis empfiehlt, die Anträge frühzeitig zu stellen, um längere Bearbeitungszeiten zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Schülerfahrausweise rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres 2025/2026 ausgestellt werden können.

Antragsberechtigt (Antrag A) sind alle Schülerinnen und Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Barnim haben und

  • den Bildungsgang wechseln (von Klasse 6 in Klasse 7 oder Klasse 10 in JGS 11)
  • in die 1. Klasse eingeschult werden
  • einen Wohnort- oder Schulwechsel vornehmen werden/vorgenommen haben
  • eine Klasse wiederholen
  • Geflüchtete sind (jährlich mit Nachweis des Aufenthaltsstatus).

Die Bewilligung erfolgt jeweils für die Dauer des Bildungsganges (bis Beendigung Klasse 6, Klasse 10, Klasse 12 oder Klasse 13) zum Besuch der zuständigen Grundschule bzw. zur nächsterreichbaren weiterführenden Schule.

Die Schülerfahrausweise werden in Form von e-Tickets ausgegeben.

Änderungen, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen neu geprüft werden müssen, sind dem zuständigen Amt des Landkreises Barnim unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bewilligte Änderungen durch den Landkreis Barnim werden dem Beförderungsunternehmen (Barnimer Busgesellschaft-BBG) mitgeteilt.

Durch die BBG werden die Änderungen elektronisch auf dem e-Ticket vorgenommen. Es wird kein neuer Schülerfahrausweis ausgestellt. Dies erfolgt nur im Verlustfall durch die Barnimer Busgesellschaft (Tel. 0 33 34 – 52 259 oder 0 33 34 – 25 50 03).

Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Bewilligungsbescheid für den Bildungsgang haben, müssen keinen neuen Antrag stellen.

Sprechzeiten

  • Dienstag: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • zusätzlich: Montag, Mittwoch bis Freitag nach Vereinbarung